März2018
Zahlreiche Unternehmen sind regional oder global tätig und haben somit multinationale Versicherungsbedürfnisse. Eine umfassende Versicherungs- und Versicherungsvertriebslösung muss aufgrund nationaler Aufsichtsgesetze grundsätzlich lokal und getrennt ausgestaltet werden. Insbesondere ist eine grenzüberschreitende Versicherungstätigkeit gesetzlich nur ausnahmsweise zulässig und führt im Übrigen zu einem Gesetzesverstoss. Vor diesem Hintergrund kann sich ein Versicherungsunternehmen unter Umständen entschliessen, einen (möglichen) Gesetzesverstoss zu vernachlässigen, solange das dabei entstehende Rechtsverletzungsrisiko gering ist oder wirksam reduziert werden kann.
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