Mai 2018
Zahlreiche Schweizer Unternehmen fallen unter den Anwendungsbereich der EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Diese Unternehmen sollten die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen risikobasiert umsetzen. Sie sollten das Risiko von Rechtsverletzungen durch geeignete Massnahmen möglichst reduzieren und dabei berücksichtigen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren im Verletzungsfall Geldbussen ausgefällt würden oder Schadenersatz zugesprochen würde und unter welchen Umständen im Verletzungsfall ein Reputationsschaden entstehen würde.
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